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ATF GmbH Avrupa Türk Federasyon
Friesstr. 2
60388 Frankfurt/Main

Kontakt:
info@atfreisen.de
+49 (0) 69 42 69 42 920

Vertreten durch:
Geschäftsführer: Osman Aydin

Registereintrag:
Amtsgericht 60313 Frankfurt am Main
Handelsregister-Nummer HRB 86235

Steuernummer: 045 228 54 216

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Osman Aydin

ATF GmbH Avrupa Türk Federasyon
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Allgemeine Geschäftsbedingungen / Datenschutzerklärung

 

aTf - Hac ve Umre Organizasyonu, - im folgenden nur aTf - organisiert Hadj- und Umra-Reisen nach Saudi-Arabien. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Reise um eine religiös gebotene Pilgerreise handelt, der Reisende also keinen Erholungsurlaub gebucht hat und ihm klar ist, dass er innerhalb des Zumutbaren den Komfort eines gewöhnlichen Urlaubs nicht erwarten kann. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des geschlossenen Reisevertrages und ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a ff. BGB sowie die Informations-vorschriften für Reiseveranstalter gemäß Abschnitt 3 BGB- InfoV.

§ 1 Abschluss des Reisevertrages

a)Mit der Buchung gibt der Reisende ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung zustande.

b)Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das sich die aTf 30 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden hält und das innerhalb der Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) vom Reisenden angenommen werden kann. Der Reisevertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande.

§ 2 Zahlung des Reisepreises

a)Mit Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises pro Reisevertrag sofort zur Zahlung fällig. Der Restbetrag wird 45 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig.

b)Liegen zwischen Buchungstermin und Reisetermin weniger als 45 Tage, ist der Reisepreis nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und des Sicherungsscheines in voller Höhe an aTf zu bezahlen.

c)Leistet der Reisende die Zahlung, Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist aTf berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird aTf dem Reisenden die entsprechenden Annullierungskosten berechnen.

§ 3 Leistungs- und Preisänderungen

a)Abänderungen / Abweichungen einzelner Reiseleistungen von vertraglichen Vereinbarungen sind zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss erforderlich werden, nicht gegen Treu und Glauben durch aTf veranlasst sind und im Übrigen nicht den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung sowie kurzfristige Wechsel von Fluggeräten oder Fluggesellschaften bleiben ausdrücklich vorbehalten.

b)aTf behält sich vor, den ausgeschriebenen und in der Buchungsbestätigung festgehaltenen Reisepreis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Zu einer solchen Preiserhöhung ist aTf nur dann berechtigt, wenn zwischen dem Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die Preiserhöhungsmitteilung spätestens am 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin beim Reisenden eingeht.

c)Bei Änderung wesentlicher Vertragsinhalte (z.B. erhebliche Änderung der Flugzeiten, der Flugrouten, der Unterbringung) oder bei einer zulässigen Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5% kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten.

§ 4 Rücktritt / Storno/ Annullierungskosten

a)Nach Zugang der Reisebestätigung hat der Reisende keinen Anspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Sofern aTf auf Wunsch des Reisenden dennoch eine Umbuchung vornimmt, ist sie berechtigt, zusätzlich zu den dadurch entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 pro Person oder Buchung zu erheben.

b)Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber aTf zu erklären.

i.Tritt der Reisende aufgrund seines sich aus § 3 ergebenden Rücktrittsrecht zurück, so kann aTf anstelle des vereinbarten Reisepreises eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

ii.Tritt der Reisende aus einen sonstigen Grund vom Vertrag zurück, storniert er diesen oder tritt er die Reise nicht an, gelten aufgrund der der starken staatlichen Reglementierungen der gebuchten Reise seitens der saudischen Behörden folgende Stornogebühren. Bis 60 Tage vor Reisebeginn 50%, bis 30 Tage 75% und 15 Tage vor Reisebeginn 100% des Reisepreises. Es steht dem Reisenden stets frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der von aTf berechneten Höhe entstanden ist.

§ 5 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Soweit der Reisende die im Reiseprogramm enthaltenen Dienstleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch nimmt, ergeben sich daraus keine Vergütungsansprüche. aTf wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht, wenn die Nichtinanspruchnahme aus Gründen erfolgte, die dem Reisen zuzurechnen sind, es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

§ 6. Rücktritt / Kündigung durch den Reiseveranstalter

a)Ist für eine Reise eine Mindestteilnehmerzahl angegeben, hat aTf das Recht bei dessen Nichterreichen die Reise nicht durchzuführen.

b)Der bereits vom Reisenden bezahlte Reisebetrag ist in diesem Fall wieder an den Reisenden zurückzubezahlen. Weitere Ansprüche des Reisenden aufgrund der Nichtdurchführung der Reise sind ausgeschlossen

§ 7. Höhere Gewalt:

Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. Unruhen oder Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Atf als auch der Reisende den Vertrag nach § 615 j BGB kündigen. Die Kündigung kann nach Antritt der Reise durch den Veranstalter konkludent durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Veranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosen für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

§ 8. Haftung, Geltendmachung von Ansprüchen:

a)Treten bei Durchführung der Reise Mängel auf, müssen diese ausschließlich der aTf oder dessen örtlicher Vertretung angezeigt werden.

b)Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber aTf am Hauptsitz schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Im Übrigen gilt die gesetzliche Verjährung.

c)Der Reisende und der Veranstalter vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Reisenden eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.

d)Reiseleitung und Personal sonstiger Leistungsträger sind nicht berechtigt, Ansprüche gegen aTf entgegenzunehmen oder anzuerkennen.

e)aTf haftet nicht für Störungen oder Mängel die bei der Leistung auftreten, deren Erbringung nach dem Inhalt des Reisevertrages nicht geschuldet ist (Fremdleistungen). Dies gilt insbesondere für Zusatzprogramme am Reiseziel.

f)Die vertragliche Haftung von aTf ist für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, auf den Wert der Reisepreis beschränkt, soweit Ihr Schaden von aTf nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch aus Schadenersatz unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, so kann sich auch aTf gegenüber dem Reisenden hierauf beruhen.

§ 9. Informationspflichten

aTf ist gem. EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Reisenden über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so müssen wir diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Kurzfristige Änderungen der Streckenführung wie auch kurzfristige Wechsel von Fluggesellschaften bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, deren Betrieb in der Europäischen Gemeinschaft untersagt ist (sog. „Black List“) ist im Internet unter dem Link http://ec.europa.eu/transport/air-ban/doc/list_de.pdf einsehbar.

§ 10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist selbst verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und insbesondere gesetzliche Bestimmungen beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Eine Haftung von aTf ist insoweit ausgeschlossen.

§ 11 Datenschutz

Die von aTf erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Kundenbetreuung verwendet und lediglich im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrags gespeichert, verarbeitet und gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt.

§ 12. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Reisevertrags als solchem bleibt unberührt.

§ 13. Rechtswahl, Gerichtsstand

Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand ist der Hauptsitz der aTf im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.                                 

 

Frankfurt, 01.05.2018