“Und rufe die Menschen zur Pilgerfahrt (Hadsch). Lass sie zu dir kommen zu Fuß und auf allen möglichen schlanken Reittieren, aus den fernsten Gegenden.” (Koran, Al-Hadsch 22/27)
Der Hadsch ist eine Pflicht für alle Musliminnen und Muslime und somit eine Grundsäule im Islam. Soweit die Möglichkeit für eine Pilgerreise ohne Gefahr für die Sicherheit, ökonomischen und gesundheitlichen Aspekten besteht, bezieht sich die Hadsch Pflicht für freie, wohlhabende, zurechnungsfähige und gesunde Menschen.
Der Zeitraum für Hadsch steht für alle Musliminnen und Muslime auf der ganzen Welt fest und kann außerhalb des Zeitraums nicht vollbracht werden.
Informationen für Pilgerreise und Dokumente die für ein Hadsch-Visum-Verfahren benötigt werden
- Füllen Sie das Anmeldeformular für die Pilgerreise der Türkischen Föderation aus.
- Zwei farbige Passbilder mit weißem Hintergrund werden benötigt. Hinter dem Bild muss Vor- und Nachname, Vereinsort oder Herkunftsort beschrieben sein.
- Die Frau muss mit Kopftuch verdeckt abgelichtet sein.
- Wenn die Frau jünger als 45 Jahre ist, muss ein männlicher Verwandter als Begleiter dabei sein. (Ehemann, Vater, Opa, Onkel, Bruder, Sohn, Enkel).
- Impfausweis (internationaler gelber Impfpass) wo es dokumentiert wird das die Person mit Impfstoffen ACYW oder NIMERIX gegen Meningokokken geimpft wurde.
- Reisepass, muss mindestens bei Antrag der Pilgerreise ein Jahr gültig sein.
- Die deutsche Aufenthaltskarte der türkischen Staatsbürger und Reisepass muss mindestens eine Gültigkeit von ein Jahr haben.
- Unsere Hotels sind zu Fuß erreichbar.